Heizkostenzuschuss
Das Land Steiermark gewährt Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und die nachfolgend angegebenen Voraussetzungen erfüllen, einen Heizkostenzuschuss.
Höhe des Zuschusses
€ 340,00Antragsfrist
01.10.2026 bis 26.02.2027Einmalige Förderung für die Heizsaison des Landes Steiermark.
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit 24. September 2026 in der Steiermark mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind, keinen Anspruch auf Wohnunterstützung in der Heizsaison haben und deren monatliches Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.
Einkommensgrenzen (Netto-Monatseinkommen)
- bei 1-Personen-Haushalt: € 1.827,–
- bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,–
- für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind: + € 548,–
Berechnung des Einkommens: Bei Bezug von 14 Bezügen (Gehalt, Pension usw.) = Netto-Monatseinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Als anrechenbares Einkommen gilt: Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Pension oder Rente, diverse Sonderzahlungen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe sowie Kranken- bzw. Rehabilitationsgeld, Alimentationszahlungen, Lehrlingsentschädigung, Ausgedinge und weiteres.
Für die Beantragung erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
- bei minderjährigen Kindern: Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- bei Kontoinhabern: die Kontonummer (IBAN)
- Nachweis über die Höhe der Heizkosten (Rechnung, Abrechnung, etc.)
Für die vollständige Aufstellung verweisen wir auf die offiziellen Richtlinien des Landes Steiermark.
Informationen & Richtlinien – Land Steiermark