Jagdpachtentgelt
Alle Grundbesitzer von Grundstücken in St. Stefan im Rosental haben die Möglichkeit, ihr anteiliges Jagdpachtentgelt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Marktgemeindeamt abzuholen.
Aktueller Auszahlungszeitraum
23. Juli bis 3. September 2026Die Abholung erfolgt persönlich im Marktgemeindeamt während der regulären Parteienverkehrszeiten.
Fristen & Verwendungszweck
Wird das Jagdpachtentgelt nicht bis zum letzten Tag des offiziellen Auszahlungszeitraumes abgeholt, verfällt der Anspruch für das laufende Jahr zugunsten der Marktgemeinde. Die nicht behobenen Gelder werden anschließend zweckgebunden für die wichtige Instandhaltung von Wegen und Straßen in unserer Gemeinde verwendet.
Höhe des Entgelts
Das jährliche Jagdpachtentgelt beträgt € 2,00 pro Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Fläche. Bitte beachten Sie, dass gemäß geltendem Gemeinderatsbeschluss pro Auszahlung eine Manipulationsgebühr von € 1,50 einbehalten wird.
Amtliche Bekanntmachung
Der genaue Auszahlungszeitraum wird jedes Jahr rechtzeitig offiziell kundgemacht. Die entsprechende Verordnung ist jederzeit online auf unserer Digitalen Amtstafel für Sie einsehbar.
Ansprechperson
Doris Promitzer
Abwicklung & Auszahlung
[T] 03116 8303 101
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